Ein Kleingarten, der über viele Jahre das geliebte Stückchen Land war, auf dem man sein eigenes Gemüse und Obst angebaut hat und seine Freizeit in der Natur verbracht hat, wird mit jedem Strauch oder Baum, den man pflanzt, oder mit jeder Verbesserung oder Erneuerung, die man durchführt, aufgewertet. Was einst vielleicht nur ein Stückchen Brachland war, ist nach einigen Jahren ein eigenes kleines Fleckchen Erde, in dem man sich erholen und wohlfühlen kann. Wenn es zum Beispiel beim Pächterwechsel darum geht, den Wert des Kleingartens zu ermitteln, werden unter anderem die baulichen Gegebenheiten eingeschätzt. Was ist die Laube und der Anbau wert? Gibt es Strom- und Wasseranschluss? Sind auf dem Grundstück Pflanzen und Bäume angebaut beziehungsweise gepflanzt?

Laut Bundeskleingartengesetz muss die Ausstattung eines Kleingartens sozial verträglich sein und bleiben, was nichts anderes bedeutet, als dass es eben jedem möglich sein soll, sich einen Schrebergarten zuzulegen oder zu pachten. Auf der anderen Seite aber soll dem scheidenden Pächter natürlich auch das entlohnt werden, womit er den Garten aufgewertet hat. Wertermittlung beim Kleingarten ist immer auch Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes der Parzelle.

Im Gegensatz zu anderen Immobiliengeschäften geht es hier aber nicht nach Angebot und Nachfrage, sondern der faire Maximalpreis wird im Zuge der Wertermittlung bestimmt. Das betrifft alle angepflanzten Dauerkulturen, wie Bäume, Sträucher und Ziergehölze sowie jene Anpflanzungen, von deren Ertrag der neue Pächter seinen Eigennutz hat. Darüber hinaus wird immer auch die Laube, das Gewächshaus, Zäune, Wegbefestigungen, Spaliergerüste und dergleichen bewertet, sofern diese eben selbst eingebracht oder finanziell abgelöst und übernommen wurden.

Selbst wenn der Kleingarten infolge Schenkung an einen neuen Pächter übergeben wird, ist eine Wertermittlung zwingend vorgeschrieben.
 
Rechtlich gültig ist so ein Wertgutachten im Übrigen nur mit der Unterschrift des Wertgutachters.
 
Eine Liste der Wertgutachter können Sie bei Ihrem Vorstand einsehen.

Mit Beschluss des erweiterten Vorstands des TGLB vom 22.08.2023 sind für jede Wertermittlung 60,00 Euro (=2 Personen) zzgl. 8,00 Euro für Büromaterial vom abgebenden Pächter zu entrichten.

Als km-Pauschale werden 0,30 € festgelegt.

Wertermittlerausbildung 2024

11. und 12. Mai 2024
Wertermittlergrundausbildung
Lehrgang 1
 Aufnahme, Bewertung& Reku von Pflanzen
Gartenbauschule
Söbrigener Straße 3a
01326 Pillnitz
08. und 09. Juni 2024
Wertermittlergrundausbildung
Lehrgang 2
 Aufnahme, Bewertung  Reku von Baulichkeiten
 
 Wertermittlerfortbildung
 
Diskussion Winterhalbjahr 2023/2024 (immer montags 17.00 Uhr)
Online
13. November 2023
 
26. Februar 2024
 
15. April 2024
 
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über den Territorialverband Bautzen und ist kostenfrei.