Das Kleingartenwesen im Landkreis Bautzen hat eine über 100jährige Tradition.

Am 19. März 1919 wurde die „Schrebergenossenschaft Bautzen“ gegründet.

Daraus hervorgegangen ist der „Verband der Garten- und Schrebervereine der Kreishauptmannschaft Bautzen“. 

Brauhaus
 
Im Wechsel der Gesellschaftsformen wurde der Kleingärtnerverband mehrmals umbenannt und erhielt 1992 seinen heutigen Namen.
Mit der Gründung des „Territorialverbandes der Gartenfreunde des Landkreises Bautzen“ e. V. (TGLB) am 19. Mai 1990 wurde die Vereinsarbeit neu aktiviert.

78 Kleingartenvereine (KGV) mit 3.884 Parzellen sind derzeit Mitglied im TGLB (Stand Januar 2023).

Die angeschlossenen Vereine verteilen sich wie folgt:

40 KGV           in Bautzen mit                        2.636 Gärten

  9 KGA           in Wilthen mit                            233 Gärten

  4 KGV           in Bischofswerda mit                148 Gärten.

Auf die nachfolgend genannten Städte und Gemeinden verteilen sich weitere 25 KGV mit 867 Gärten:

Neukirch, Arnsdorf, Großharthau, Seeligstadt, Rammenau, Demitz-Thumitz, Sohland a. d. Spree, Schirgiswalde, Taubenheim, Großpostwitz, Singwitz, Kirschau, Obergurig, Königswartha, Großdubrau, Wetro, Daranitz und Neschwitz.

Der TGLB versteht sich als Interessenvertreter der Mitgliedsvereine entsprechend dem Bundeskleingartengesetz.

Als Verband beraten wir auf den Gebieten:

  • Gartenfachberatung, z.B. fachgerechter Obstbaumschnitt, Ökologie im Kleingarten, Pflanzenschutz u. a.
  • Rechtliche Fragen zum Vereinsrecht, Pachtrecht u. a.
  • Versicherungsschutz; der Landesverband Sachsen der Kleingärtner bietet eine Reihe von Versicherungsleistungen an. Besonders die FED-Versicherung (Feuer, Einbruch, Diebstahl) ist als sogenannte Pool-Versicherung eine sehr günstige Variante, sein Eigentum zu schützen.
  • Wir vermitteln gern pachtwilligen und interessierten Menschen einen Kleingarten, denn frisches Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten schmeckt einfach besser (siehe auch "Mitgliedsvereine").

Kleingärten erfüllen ökologische, soziale und wirtschaftliche Aufgaben.

Sie sollten damit integraler Bestandteil des Grün- und Flächennutzungssystems einer Kommune sein.